Beschreibung
Das Anwesen befindet sich in zentraler Lage der Stadt und bietet einen teilweisen Blick auf den Hauptplatz. Es grenzt im Norden an andere Gebäude, während die Südfassade auf den Fußgängerweg zum Innenhof blickt. Das Anwesen besteht aus zwei Gebäuden: einem dreigeschossigen Gebäude mit Untergeschoss und einem weiteren, das als Teil eines darüberliegenden Gebäudes nur das Erdgeschoss umfasst. Beide Gebäude verfügen über separate Zufahrten zum ca. 400.000 Quadratmeter großen Innenhof. Die Konstruktion besteht aus tragendem Mauerwerk, und die Geschossdecken – mit Ausnahme derjenigen, die Untergeschoss und Erdgeschoss trennt und aus einem Ziegeltonnengewölbe besteht – sind in Balken- und Ziegelbauweise ausgeführt. Das Anwesen verfügt über eine Standardausstattung aus den 1980er-Jahren mit venezianischem Terrazzoboden. Es gibt zwei Badezimmer: eines im Erdgeschoss mit WC, Bidet, Waschbecken und Badewanne sowie ein Gäste-WC im ersten Stock, ebenfalls mit WC, aber zusätzlich mit ebenerdiger Dusche. Der Wohnbereich mit großem Kamin erstreckt sich über zwei Ebenen, da sich die beiden Räume in zwei separaten Gebäuden befinden. Vom Wohnbereich aus gelangt man auf die große Terrasse mit Blick auf den Innenhof oder auf die Kellerterrasse. Der Keller ist sowohl vom Hausinneren als auch vom Innenhof aus zugänglich. Im Erdgeschoss befinden sich die Schlafzimmer, ein zweites Badezimmer und der Zugang zum geräumigen Dachgeschoss mit angenehmer Deckenhöhe und Balkonen auf beiden Seiten. Das Haus ist dicht, da das Dach in den 1980er Jahren erneuert wurde. Auch an den Wänden von Erdgeschoss und Keller gibt es keine Probleme mit aufsteigender Feuchtigkeit. 2019 wurden die Fundamente durch den Bau einer Stahlbeton-Stützmauer verstärkt. Das Haus ist teilmöbliert, viele der Möbelstücke stammen aus dem frühen 20. Jahrhundert. Es gibt keine Heizung; die Wärme liefert der große Kamin, Warmwasser wird über einen elektrischen Warmwasserbereiter bereitgestellt.
Der oben beschriebene Innenhof ist von der Straße Vico I San Rocco aus separat für Fußgänger zugänglich. Dank der verschiedenen Zugänge eignet sich das Grundstück hervorragend für Umbau- oder Teilungsmaßnahmen, da es sich leicht aufteilen lässt und auch kleineren Wohneinheiten private Freiflächen bietet. Da es nicht in einem Gebiet liegt, das den Bestimmungen des Flächennutzungsplans unterliegt, ist für Änderungen der Außenanlagen keine Genehmigung gemäß Gesetzesdekret 42/2004 erforderlich, was den bürokratischen Aufwand für Bauvorhaben erheblich reduziert.
